AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

der Seemann GmbH & Co. KG

I.      Vertragsabschluss
1.      Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
1.1    Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

II.     Preise
1.      Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2.      Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

III.    Änderungsvorbehalt
1.      Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
2.      Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3.      Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4.      Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV.    Lieferung
1.      Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.
2.      Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, werden bei Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten berechnet.

V.     Montage
1.      Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
2.      Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

VI.    Lieferfrist
1.      Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren.
2.      Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
3.      Zum Rücktritt ist der Käufer berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt, es sei denn, es ist für den Käufer unzumutbar, weitere 6 Wochen zu warten.

VII.   Eigentumsvorbehalt
1.1    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
1.2    Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2.1    Der Käufer hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren pfleglich zu behandeln.
2.2    Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3.      Im Fall der Nichteinhaltung der unter den Ziffern 1.2 und 2.2 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vomVertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII.  Gefahrübergang
1.      Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Käufer über.

IX.    Zahlungsverzug
1.      Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.
2.      Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.      Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

X.     Abnahmeverzug
1.      Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.1    Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.
2.2    Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3.1    Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
3.2    Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

XI.    Rücktritt
1.      Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nach Vertragsabschluss eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2.      Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer zu, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzügliche Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer XII.

XII.   Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1.       Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe.
2.       Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:

          Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
          innerhalb des 1. Halbjahres             25 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 2. Halbjahres             35 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 3. Halbjahres             45 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 4. Halbjahres             55 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 3. Jahres                   60 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 4. Jahres                   70 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 5. Jahres                   80 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 6. Jahres                   90 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge

          Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
          innerhalb des 1. Halbjahres             35 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 2. Halbjahres             50 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 3. Halbjahres             60 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 4. Halbjahres             70 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 3. Jahres                   80 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge
          innerhalb des 4. Jahres                   90 von Hundert des Bestellpreises ohne Abzüge

Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
3.        Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrags in Folge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem
damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

XIII.   Gewährleistung
1.        Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung: auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
2.        Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder nicht in angemessener Frist erbracht oder wurde sie vom Verkäufer endgültig verweigert, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreismindern. Tritt der Käufer zurück, so hat er diemangelhafte Ware zurückzugewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
3.        Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Benutzung entstehen.
4.       Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung der Sache. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 1 Jahr. Die gleiche Verjährungsfrist von 1 Jahr gilt dann, wenn der Käufer ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

XIV.    Haftungsbeschränkungen
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

XV.     Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.        Gerichtsstand und Erfüllungsort bestimmen sich grundsätzlich nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2.        Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
3.        Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2. gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XVI.    Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.